Donnerstag, 18. November 2010
Radwege-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Ein schönes Urteil für alle Radfahrer. Die Kommunen dürfen Fahrradfahrer nur in besonderen Fällen zwingen, Radwege zu nutzen - und zwar nur dann, wenn es an der Stelle eine größere Gefahr gibt, also eine die das normale Risiko des Straßenverkehrs "erheblich übersteigt". Das entschied das Leipziger Bundesverwaltungsgericht.
Die runden blauen Verkehrsschilder (Zeichen237, 240 und 241), die die Radler von der Straße auf die Radwege zwingen sollen, dürfen somit an übersichtlichen, unproblematischen Straßen nicht so einfach aufgestellt werden. Damit setzte sich ein Radfahrer mit einer Klage gegen die Stadt Regensburg durch(Az.: 3 C 42/09). ASTREIN!
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